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Abschleppdienst

Die Retter in der Not

Es kommt nicht selten vor, dass ein Auto während der Fahr liegen bleibt. Die Frage dabei ist was man im Fall der Fälle tun sollte, da liegengebliebene Autos sowohl für den Straßenverkehr gefährlich ist, als auch ärgerlich für den Besitzer. Damit keine negativen Folgen auftreten, sollte das Auto schnellstmöglich aus dem Verkehr gezogen werden. Für diese und weitere Aufgaben sind Abschleppdienste zuständig.

Allgemeines über den Abschleppdienst

Wie der Name es bereits sagt, sind Abschleppdienste zuständig für das Abschleppen von Fahrzeugen. Sie bergen und transportieren zudem defekte Autos und stellen diese sicher. Um diese Dienste gewährleisten zu können werden besondere Abschleppfahrzeuge und ein Ort benötigt, an dem die abgeschleppten Fahrzeuge gelagert werden können, bis die Besitzer diese abholen. Allgemein kann man zwischen zwei verschiedenen Einsätzen unterscheiden. Einerseits sind Abschleppdienste für das Entsorgen von kaputten Autos zuständig, damit die Sicherheit im Straßenverkehr nicht beeinträchtigt wird. Auf der anderen Seite werden sie von der Polizei oder Ordnungsbehörde verständigt, damit sie falschparkende Fahrzeuge abschleppen. Ein Abschleppservice ist immer kostenpflichtig, auch wenn der Betroffene sein Auto in der Zeit beseitigt hat, in der der Abschleppdienst zum Zielort fährt. In diesem Fall muss eine Entschädigung für die Leerfahrt entrichtet werden.

Falschparken verhindern

Wer beim Falschparken abgeschleppt wird, der wird sich im Nachhinein sehr darüber ärgern. Damit dies nicht mehr der Fall ist, sollte man einige Dinge beachten, die zum Falschparken führen. Abgeschleppt wird der, der an Stellen parkt, durch die der Straßenverkehr behindert werden würde. Das gilt sowohl für Behinderung von Autos, als auch für die Beeinträchtigung von Fußgängern und Radfahrern. Außerdem ist das Parken auf Behindertenparkplätzen nicht erlaubt. Oft sind dies auch reservierte Parkplätze für bestimmte Personen, auf denen auch keine anderen behinderten Menschen parken dürfen. Auch das Abstellen des Autos vor Ein- und Ausfahrten von Grundstücken und Garagen kann zu einer kostenpflichtigen Abschleppung führen. Weitere Möglichkeiten des Falschparkens sind das Zuparken anderer Fahrzeuge in zweiter Reihe und das Parken im absoluten Halteverbot. Wer sein Wagen vor Krankhaus,- Tiefgaragen- und Feuerwehrzufahrten parkt, der muss auch mit Konsequenzen rechnen.